Betrifft dich das?
Wenn in deinem Betrieb irgendwo KI läuft, ja. Ein Chatbot im Kundendienst reicht, ein Werkzeug, das Bewerbungen vorsortiert, eine Software, die Texte oder Bilder erzeugt. Artikel 4 der EU-KI-Verordnung verlangt seit dem 2. Februar 2025 von Anbietern und Betreibern, dass sie etwas für die KI-Kompetenz der Menschen tun, die damit arbeiten. Seit dem 27. Juli 2026 gilt eine weichere Fassung. Gefordert sind Maßnahmen, ein bestimmtes Niveau muss niemand garantieren.
Eine Größengrenze gibt es nicht. Anders als beim Barrierefreiheitsstärkungsgesetz sind Kleinstunternehmen hier nicht ausgenommen. Seit dem 29. Juli 2026 regelt außerdem das deutsche KI-MIG die Aufsicht, zuständig ist in den meisten Fällen die Bundesnetzagentur.
Der Punkt, den fast alle falsch darstellen
Für einen Verstoß gegen Artikel 4 sieht die Verordnung kein eigenes Bußgeld vor, und das deutsche KI-MIG hat keins ergänzt. Der Sanktionskatalog in Artikel 99 zählt die teuren Verstöße einzeln auf, und die Kompetenzpflicht steht dort nicht. Wer dir mit 35 Millionen Euro Bußgeld für fehlende Schulungen kommt, verkauft dir gerade eine Schulung.
Eine Pflicht bleibt es trotzdem, und sie kann dich indirekt teuer werden. Warum, steht hier.
Quellen, die zählen
Kurz gehalten und bewusst nur amtliche Stellen. Über die KI-Verordnung steht viel im Netz, und ein großer Teil davon stammt von Leuten, die etwas dazu verkaufen. Wir tragen hier nur nach, was wir selbst geprüft haben.
Keine Einträge gefunden.
Wenn du das nicht selbst machen willst
Ich schaue mir kleine Betriebe im Raum Ingolstadt an und finde heraus, wo KI bei ihnen tatsächlich schon im Einsatz ist und was für Artikel 4 dokumentiert sein muss. Das dauert einen halben Tag und endet mit einem Papier, das du vorlegen kannst. Wenn dich das interessiert, schreib an gach.dienstleistungen@gmail.com.