Artikel 4 hat kein Bußgeld und ist trotzdem eine Pflicht
Wenn dir jemand für fehlende KI-Schulungen ein Bußgeld von 35 Millionen Euro androht, hat er den Gesetzestext nicht gelesen oder hofft, dass du es nicht tust. Der Sanktionskatalog der KI-Verordnung nennt die Kompetenzpflicht nicht. Das macht sie nicht harmlos, aber es verschiebt die Frage, warum du sie erfüllen solltest.
Was Artikel 4 verlangt
Der Artikel ist kurz. Anbieter und Betreiber von KI-Systemen müssen dafür sorgen, dass ihr Personal und andere Personen, die in ihrem Auftrag mit den Systemen umgehen, über ausreichende KI-Kompetenz verfügen. Dabei soll berücksichtigt werden, welche Vorkenntnisse die Leute haben, in welchem Zusammenhang die Systeme eingesetzt werden und wen sie betreffen.
Die Pflicht gilt seit dem 2. Februar 2025. Sie kennt keine Mitarbeiterzahl und keine Umsatzgrenze, unter der sie entfällt. Ein Zweipersonenbetrieb, der einen Chatbot auf die Website stellt, ist genauso Betreiber wie ein Konzern.
Der Sanktionskatalog, nachgelesen
Geldbußen regelt Artikel 99. Er arbeitet mit einer Aufzählung, und diese Aufzählung ist abschließend gemeint. Verstöße gegen das Verbot bestimmter Praktiken aus Artikel 5 sind mit bis zu 35 Millionen Euro oder sieben Prozent des weltweiten Jahresumsatzes bedroht. Für eine Reihe weiter genannter Vorschriften liegt die Grenze bei 15 Millionen Euro oder drei Prozent.
Artikel 4 steht in keiner dieser Gruppen. Es gibt also keinen Bußgeldtatbestand, der allein daran anknüpft, dass deine Leute nicht geschult sind.
Wo das Risiko dann liegt
Erstens im Zusammenspiel. Wenn eine Behörde einen anderen Verstoß prüft, etwa bei einem Hochrisiko-System im Personalbereich, dann ist fehlende Kompetenz im Betrieb ein Umstand, der die Sache verschlimmert und nicht entlastet. Wer nachweisen kann, dass er seine Leute vorbereitet hat, steht in derselben Prüfung besser da.
Zweitens ist rechtlich noch nicht abschließend geklärt, ob deutsche Behörden fehlende KI-Kompetenz über allgemeines Recht aufgreifen können, etwa über Arbeitsschutz oder Organisationspflichten. Wer das heute mit Sicherheit behauptet, in die eine oder andere Richtung, geht über den Stand hinaus.
Drittens, und praktisch am wichtigsten, fragen Auftraggeber danach. Größere Kunden und öffentliche Stellen lassen sich zunehmend bestätigen, dass ihre Dienstleister die KI-Verordnung einhalten. Das steht dann im Vertrag und nicht im Gesetz, wirkt aber unmittelbarer als jede Aufsicht.
Wer in Deutschland zuständig ist
Deutschland hat die Aufsicht mit dem KI-Marktüberwachungs- und Innovationsförderungsgesetz geregelt, kurz KI-MIG. Das Kabinett hat den Entwurf im Februar 2026 beschlossen, in Kraft trat er kurz vor Ablauf der europäischen Frist. Zentrale Marktüberwachungsbehörde, Anlaufstelle und Beschwerdestelle ist die Bundesnetzagentur in Bonn.
Wenn du wissen willst, wie streng die Pflicht ausgelegt wird, lohnt sich deshalb der Blick dorthin und nicht in das nächste Webinar.
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Keine Rechtsberatung. Dieser Text gibt allgemeine Informationen wieder und ersetzt keine Prüfung deines Einzelfalls. Maßgeblich ist der amtliche Text der Verordnung (EU) 2024/1689. Bei Unsicherheit wende dich an einen Rechtsanwalt.