Was als Maßnahme genügt

Die Verordnung schreibt kein Format vor. Kein Zertifikat, keine Prüfung, keine Mindeststundenzahl, kein anerkannter Anbieter. Sie verlangt, dass du dich um die Sache kümmerst und dass das zum Risiko deiner Systeme passt. Genau diese Offenheit macht viele nervös, obwohl sie eigentlich eine Erleichterung ist.

Der Maßstab kommt aus dem eigenen Betrieb

Was ausreichend ist, hängt laut Artikel 4 davon ab, welche Vorkenntnisse die Leute mitbringen, wofür die Systeme eingesetzt werden und wen sie betreffen. Ein Werkzeug, das Werbetexte vorschlägt, verlangt weniger als eines, das Bewerbungen vorsortiert. Beim Sortieren von Bewerbungen reden wir über Entscheidungen mit Folgen für Menschen, und dort steigt der Anspruch deutlich.

Daraus folgt etwas Angenehmes für kleine Betriebe. Wer nur einen Textassistenten benutzt, braucht keine Schulungsreihe. Er braucht Leute, die wissen, dass das Werkzeug Dinge erfindet, dass Kundendaten nicht ungeprüft hineingehören und wer im Zweifel gefragt wird.

Was du aufschreiben solltest

Der Punkt, an dem es in der Praxis scheitert, ist nicht die Schulung. Es ist die Frage, was du bei einer Nachfrage vorlegst. Ein Aktenordner ist dafür nicht nötig, zwei Seiten reichen, aber sie müssen existieren.

Sinnvoll ist eine Liste, welche KI-Werkzeuge im Betrieb tatsächlich laufen. Gemeint sind die, die wirklich benutzt werden, und das deckt sich erfahrungsgemäß schlecht mit dem, was einmal eingekauft wurde. Dazu für jedes Werkzeug, wer damit arbeitet und wofür. Dann, was diese Leute dazu erfahren haben, mit Datum. Und schließlich eine kurze Regel, was mit dem Werkzeug erlaubt ist und was nicht.

Wenn dieses Papier existiert und halbwegs stimmt, hast du mehr in der Hand als die meisten Betriebe, die ein Online-Zertifikat gekauft haben und nicht wissen, welche Werkzeuge in ihrer Buchhaltung laufen.

Der Fehler, den man leicht macht

Viele fangen bei der Schulung an und hören dort auf. Dann liegt ein Teilnahmenachweis im Schrank, während drei Abteilungen Werkzeuge benutzen, die in keiner Übersicht stehen. Die Bestandsaufnahme ist die eigentliche Arbeit. Sie ist unspektakulär und niemand verkauft sie dir gern, weil man daran wenig verdient.

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Keine Rechtsberatung. Dieser Text gibt allgemeine Informationen wieder und ersetzt keine Prüfung deines Einzelfalls. Maßgeblich ist der amtliche Text der Verordnung (EU) 2024/1689. Bei Unsicherheit wende dich an einen Rechtsanwalt.